Distanzunterricht und Nutzung digitaler Medien

1. Anwendungsbereich für Distanzunterricht mit Hilfe digitaler Medien

Distanzunterricht mit Hilfe digitaler Medien gilt als gleichwertiger Ersatz für Frontalunterricht

  • bei behördlich angeordneter Schulschließung
  • bei Quarantäne von Schüler oder Lehrer (nicht bei Krankheit!)
  • wenn der Unterricht nicht in der gewohnten Form stattfinden kann, weil er nicht den geltenden Hygieneregeln oder anderen behördlichen Auflagen entspricht. Darunter fällt z.B.: Überschreitung der zulässigen Gruppengröße, Einhaltung der Mindestabstände nicht möglich, Nutzung der Räumlichkeiten (Schule, Kindergarten…) nicht möglich, Nutzung der Instrumente nicht möglich und Ähnliches.

Distanzunterricht mit Hilfe digitaler Medien kann für Kinder bis zum Schuleintritt von den Erziehungsberechtigten abgelehnt werden. In diesem Fall ruht die Entgeltpflicht bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts.

Die Lehrkraft kann im Einvernehmen mit der Schulleitung den Distanzunterricht ablehnen, wenn der Unterrichtszweck aufgrund technischer Einschränkungen nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand verfolgt werden kann (z.B. Ensemble-Unterricht, Einweisung in ein neues Instrument). In diesem Fall ruht ggf. die Entgeltpflicht bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts.

2. Durchführung von Distanzunterricht

Je nach Fach, Unterrichtsform (Einzel/Gruppe), Alter und Lernverhalten der Schüler können verschiedene Formen des Distanzunterrichts geeignet sein. Auch eine Kombination der Angebote ist möglich. Der zeitliche Aufwand für die Lehrkraft sowie der angestrebte Lernfortschritt des Schülers decken sich dabei möglichst mit dem Präsenzunterricht.

  • Videokonferenz mit Jitsi (kostenlos), sofern die Internetanbindung von Lehrer und Schüler eine sinnvolle Nutzung zulässt. Die Dauer entspricht der Dauer des Präsenzunterrichts. Eine Aufzeichnung des
    Unterrichts ist beiden Seiten untersagt.
  • Unterricht mit Hilfe von App-Assionato (kostenlos, durch In-App-Käufe von Musik-Spielen finanziert). Die Zeit für Anleitung und Feedback entspricht der Dauer des Präsenzunterrichts.
  • Erstellen und Versenden von anleitenden Videos durch die Lehrkraft über den Messenger Signal (kostenlos). Rückmeldungen von Schülern erfolgen ebenfalls über den Messenger Signal. Es ist darauf zu achten, dass keine personenbezogenen Daten versendet werden. Die Zeit für Anleitung und Feedback entspricht der Dauer des Präsenzunterrichts.

3. Software

Die Lehrkraft wählt das/die am besten geeignete/n Werkzeug/e für den jeweiligen Schüler aus der folgenden Liste aus (für eine Begründung zur Auswahl siehe 5. Datenschutz).

  • Jitsi gehostet auf einem vertrauenswürdigen Server mit Standort in
    Deutschland (z.B. Freifunk München https://meet.ffmuc.net)
  • Signal
  • App-Assionato

Die Musikschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung anderer Software als der hier angeführten entstehen.

4. Hardware

Als Hardware ist ein Smartphone, Tablet oder PC geeignet. Es wird aus Datenschutzgründen ausdrücklich empfohlen, keine privat genutzten Geräte für den Musikunterricht zu nutzen. Die Bereitstellung geeigneter Geräte liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Benutzers selbst. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung privat genutzter Geräte entstehen.

5. Datenschutz

Bei der Auswahl der Software wurde auf DSGVO-Konformität geachtet. Es wurde eine gewissenhafte Recherche zu den aktuellen Informationen zum Stand Januar 2021 durchgeführt. Im Folgenden ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungskriterien.

Jitsi:

Signal:

App-Assionato:

  • Siehe http://www.appassionato.vivamusica.eu/Impressum.html
    Datenschutz und Impressum: „…Ein wichtiges Ziel der App ist es, durch die DSGVO entstandene Datenschutzprobleme z.B. bei der Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern zu lösen. Daher wird hier grundsätzlich auf die Übermittlung personenbezogener Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer verzichtet, und diese nur lokal auf dem eigenen Gerät gespeichert…“
  • Entwicklung und Standort sind in Deutschland.

Personenbezogene Daten und Kontaktdaten dürfen nur in dem Umfang gespeichert werden, wie es für die Erteilung des Unterrichts unbedingt notwendig ist.

Eine Aufzeichnung des Unterrichts per Videokonferenz ist untersagt. Text-, Sprach- und Videonachrichten sowie alle Kontakt- und personenbezogenen Daten müssen umgehend gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für den Unterricht benötigt werden.

Diese Ergänzung zur Schulordnung tritt am 11.01.2021 in Kraft.